Bestattungen Hamburg - Bestattungen Ahrensburg - Friedhöfe in Hamburg - Friedhof Ahrensburg - Trauerredner - Bestatter Hamburg - Haus der Zeit-

Der Vorsorgevertrag

  Die Regieanweisung für Ihre Beisetzung

Mögliche Inhalte eines Vorsorgevertrages

In einem Vorsorgevertrag können folgende Dinge zu Ihren Lebzeiten bereits verbindlich geregelt werden:

  • Friedhof
  • Grabart
  • Bestattungsart
  • Gestaltung der Beisetzung
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Kosten für den Sarg / Sargtyp oder der Urne
  • Andere Ausstattungsfragen
  • Umfang der Nachfeier
  • Grabmal
  • Grabinschrift
  • Grabpflege

Dies sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch nur einen Teil der Dinge festlegen. Die Möglichkeiten, eine Bestattung persönlich zu gestalten, haben sich in den letzten Jahren enorm erweitert. So sind bei uns im Haus der Zeit viele Formen denkbar, die früher auf einem Friedhof nicht umsetzbar gewesen wären.

Höchstmögliche Vertraulichkeit

Ein Vorsorgevertrag ist fast so sicher wie ein Testament. Sie regeln mit uns alle Details in einem streng vertraulichen Gespräch. Wir erteilen über die Absprachen nur Ihnen und von Ihnen bevollmächtigten Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern.

Kann ich meinen Vorsorgevertrag später noch einmal ändern?

Natürlich. Andere können Ihren letzten Willen nicht ändern, sie schon. Ändert sich Ihre Meinung können Sie den Vertrag jederzeit anpassen und verändern.

Auf der anderen Seite halten wir Sie bei Lebzeiten auf dem Laufenden. Die bei uns abgeschlossenen Vorsorgeverträge werden regelmäßig von uns gesichtet. Wenn sich Gebühren oder Gesetze verändern, wenden wir uns automatisch an Sie. So können Sie sicher sein, dass Ihr Wille - wenn es einmal so weit ist - auch Bestand hat.