In einem Vorsorgevertrag können folgende Dinge zu Ihren Lebzeiten bereits verbindlich geregelt werden:
Dies sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch nur einen Teil der Dinge festlegen. Die Möglichkeiten, eine Bestattung persönlich zu gestalten, haben sich in den letzten Jahren enorm erweitert. So sind bei uns im Haus der Zeit viele Formen denkbar, die früher auf einem Friedhof nicht umsetzbar gewesen wären.
Ein Vorsorgevertrag ist fast so sicher wie ein Testament. Sie regeln mit uns alle Details in einem streng vertraulichen Gespräch. Wir erteilen über die Absprachen nur Ihnen und von Ihnen bevollmächtigten Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern.
Natürlich. Andere können Ihren letzten Willen nicht ändern, sie schon. Ändert sich Ihre Meinung können Sie den Vertrag jederzeit anpassen und verändern.
Auf der anderen Seite halten wir Sie bei Lebzeiten auf dem Laufenden. Die bei uns abgeschlossenen Vorsorgeverträge werden regelmäßig von uns gesichtet. Wenn sich Gebühren oder Gesetze verändern, wenden wir uns automatisch an Sie. So können Sie sicher sein, dass Ihr Wille - wenn es einmal so weit ist - auch Bestand hat.
Der Beginn eines neuen Jahres erscheint als eine Zeit, in der alles noch vor uns liegt, alles gedacht werden kann. Leere, vielleicht unbekannte Räume warten darauf, betreten zu werden. Tanzend können wir uns vortasten, mit der Erinnerung an das, was hinter uns liegt, uns unserer Selbst vergewissern, Schritte wagen und Impulse für neue Ausrichtungen finden.
Anonyme Bestattungen nehmen in den letzten Jahren vor allem in städtischen Gebieten immer mehr zu. Die Gründe, sich für eine ...