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Gestaltungsfreiheit

  Vorsorge ist die Regieanweisung für Ihre Bestattung

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Sie können gestalten - wir hören zu

Mit dem Vorsorgevertrag binden Sie uns, Ihren Willen auszuführen. Von daher müssen eigentlich im Vertrag nur zwei Dinge geregelt werden:

1) Was wollen Sie?

2) Wieviel kostet das?

In dem Vertrag können alle grundlegenden Punkte einer Bestattung festgelegt werden. So können Sie z.B. Texte hinterlegen, die Sie gerne bei Ihrer Trauerfeier eingebunden wissen möchten. Wir hören zu und beraten bei Ihren Wünschen. Es ist eine Frage des Vertrauens zwischen Ihnen und dem Bestatter, dass er Ihre Wünsche versteht.

Ihr wirklich letzter Wille

Während klassische Bestatter sich häufig nur um grobe Anhaltspunkte kümmern (was für ein Sarg, was für ein Blumengesteck, was für eine Art der Bestattung...), ist es uns wichtig, wirklich Ihren letzten Willen zu verstehen.

Von diesem ausgehend schlagen wir Ihnen eine Durchführung vor und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Stimmen Sie diesem zu, wird das Geld auf einem Notaranderkonto hinterlegt und der Vertrag unterzeichnet.

Umsetzung garantiert

Ihr letzter Wille im Vorsorgevertrag ist bindend. Verwandte und Angehörige können Ihre Wünsche nicht außer Kraft setzen. Aus diesem Grunde hinterlegen Sie auch das Geld auf dem Notaranderkonto. Wir sagen zu, dass wir alle Details sorgfältig nach Ihren Wünschen gestalten werden.

Lesen Sie hier mehr über den Aufbau eines Vorsorgevertrages.